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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von HKSoftware, nachstehend HKS genannt. (Download als PDF-Datei) Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen.
A. Allgemeine Bestimmungen 1. Lieferungen und Leistungen
1.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, unverbindlich.
1.2 HKS ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
1.3 HKS ist berechtigt, mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.
1.4 Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche Vereinbarung über Kosten und Liefertermine.
2. Verzug des Kunden Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist HKS berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
3. Zurückbehaltung und Aufrechnung Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von HKS nur berechtigt, wenn HKS die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.
4. Eigentumsvorbehalt Die Produkte bleiben Eigentum von HKS bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
5. Zahlung der Vergütung
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Preise verstehen sich ab Wohnort HKS. Verpackung, Fracht und Porto werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig.
5.4 Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.
6. Abnahme Alle Leistungen von HKS gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich angenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung der Leistung als angenommen, es sei denn, dass ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
7. Widerrufsrecht/Rückgabe Als privatem Endverbraucher gewähren wir Ihnen bei Erwerb der Ware über den Versandweg ein Widerrufsrecht. Sie sind an die Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Erhalt der ersten Warenlieferung schriftlich oder per e-mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an HKSoftware, Rosenstraße 105, 86633 Neuburg. Nach Eingang Ihres Widerrufs werden wir eventuelle Zahlungen zurückerstatten und Sie sind verpflichtet, unsere Lieferung auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Software und Bücher sind von dieser Regelung ausgenommen, sobald Sie das Produkt geöffnet oder im Wege des Downloads erhalten haben. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
8. Datenschutz Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen weiterverarbeitet.
9. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Neuburg a.d. Donau.
B. Besondere Bestimmungen für Software
1. Leistungsumfang HKS liefert Software in maschinenlesbarer Form auf Datenträgern mit Programmbeschreibung. Kosten für Datenträger werden im Rahmen der Softwarepflege nicht erhoben. Die Softwarepflege umfasst die Weiterentwicklung sowie Anpassung der umseitig genannten Produkte. Soweit aufgrund von Änderungen in der Entwicklungsversion (neue Entwicklungsprogramme) zusätzliche Kosten entstehen, ist HKS berechtigt, diese zusätzlichen Kosten, nach Absprache mit dem Kunden, gesondert in Rechnung zu stellen.
2. Nutzungsrechte für Anwendersoftware (Standard-Software und Individual-Software)
2.1 HKS räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die ihm überlassene Software für die Dauer des Nutzungsrechts zu nutzen.
2.2 Der Kunde wird die Software Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich machen. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu eigenen Archiv- und Datensicherungszwecken zulässig.
2.3 Das Nutzungsrecht für die Software wird auf die Dauer von 5 Jahren ab Auslieferung eingeräumt. Die Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend nach Ablauf um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
3. Gewährleistung 3.1 Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab dem 31.12. des Jahres der Auslieferung der Software.
3.2 Bei berechtigter Beanstandung behebt HKS die Mängel durch kostenlose Ersatzlieferung. HKS behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen.
3.3 Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, daß der Anwender oder von HKS nicht beauftragte Dritte Änderungen vorgenommen haben.
3.4 Der Kunde macht HKS zur Mängelbeseitigung alle von ihm für den Einsatz der Software benötigten Daten zugänglich. HKS kann über die vorgenannten Leistungen hinausgehende sowie wegen Programmänderungen notwendig werdende Arbeiten nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung stellen.
3.5 HKS ist berechtigt, die Produkte durch weiterentwickelte Programmversionen zu ersetzen, es sei denn, daß die Übernahme für den Kunden unzumutbar ist, z.B. weil die Installation eine erhebliche Veränderung der Hardware oder Anwendersoftware erforderlich machen würde.
4. Haftungsausschluss HKSoftware haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der umstehend genannten Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. HKSoftware haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden.
5. Nebenpflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben.
C. Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Individualsoftware
1. Leistungsumfang Die Entwicklung von Individualsoftware umfasst - Problemanalyse - Programmierung - Programmtest Die Problemanalyse besteht in der Erarbeitung eines Vorschlags, wie die vom Kunden bezeichneten Aufgaben gelöst werden können (Grobkonzept). Die Programmierung übersetzt die festgelegten Arbeitsabläufe in die Systemsprache. Der abschließende Programmtest erfolgt im Anschluss an die Programmierung.
2. Softwareänderungen Für Änderungen und/oder Erweiterungen von Individualsoftware gelten die unter Buchstaben A und B genannten Bestimmungen entsprechend.
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