Wichtige Informationen zur Abrechnungssoftware
VerAPro

Sehr geehrte Kunden,

in Absprache mit dem Bayer. Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration haben wir uns entschlossen, nochmals eine formularbasierte PDF-Version des Vereinsantrages zur Verfügung zu stellen. Grund hierfür ist insbesondere die verzögerte und damit problematische Umsetzung des digitalen Onlineantrages des Ministeriums. Dennoch möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass unser diesjähriger PDF-Antrag letztmalig aufgelegt wird. Ein ausfüllbares Formular stellt keine Digitalisierung dar, sondern ist lediglich ein Möglichkeit, dem Nutzer eine genormte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, die dieser dann wiederum ausdrucken kann.

In den letzten Tagen haben sowohl uns, aber vor allem das Ministerium, zahlreiche Anfragen hinsichtlich eines ausfüllbaren PDF-Antrages erreicht. Das hat uns insofern überrascht, da außer dem Onlineantrag des Ministeriums durchaus weitere digitale Antragssysteme (z.B. Formcycle) mit fertigen Antragsmustern für die Vereinspauschale bereits in diversen Kreisverwaltungsbehörden im Einsatz sind. Zudem stellt auch der Bayerische Landessportverband seinen Mitgliedsvereinen eine Onlinebeantragungsmöglichkeit zur Verfügung. Wir sind davon ausgegangen, dass diese digitalen Plattformen bayernweit eingesetzt und genutzt werden und somit eine analoge Antragsstellung überflüssig geworden ist. Allerdings scheint dies nicht flächendeckend der Fall zu sein. Vielmehr mussten wir erfahren, dass vereinzelt die Anträge noch postalisch an die Vereine übersandt werden. Dies mag durchaus eine Serviceleistung der Kreisverwaltungsbehörden gegenüber den Vereinen darstellen. Für das nächste Abrechnungsverfahren 2024 hoffen wir aber, auch im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens, dass die digitalen Beantragungsmöglichkeiten verstärkt in den Focus gerückt werden, um tatsächlich auch Erleichterungen in der Bearbeitung und Prüfung der Anträge bei den Kreisverwaltungsbehörden zu erreichen und vor allem den Vereinen eine digitale Antragsmöglichkeit zur Verfügung stellen zu können.

Upgrade VerAPro 4 - Verfügbarkeit ab 16. Januar 2023

Dies bringt uns zur neuen Programmversion von VerAPro 4. Wie bereits im Dezember 2022 ausgeführt, sind die Arbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen und die Einarbeitung der Richtlinienänderungen im Bereich der Mitglieder mit Behinderung (Beitragsbemessung und Gewichtung) vollzogen. Die Importschnittstelle steht leider noch nicht zur Verfügung, da uns hierfür noch diverse Antragstests fehlen. Wir hoffen, dass wir die Möglichkeiten des digitalen Importes, zumindest testweise, noch in der diesjährigen Abrechnungsphase "nachschieben" können. Parallel arbeiten wir mit einigen Kreisverwaltungsbehörden an einer Möglichkeit, auch die digitalen Daten aus Formcycle in VerAPro 4 zu importieren.

Die Bestellmöglichkeiten für die neue Software sind ab dem 16. Januar 2023 in unserem Shopsystem freigeschaltet.

Die Kosten für die neue Programmversion stellen sich wie folgt dar:

Upgrade von VerAPro 3 auf VerAPro 4 189,00 Euro/Netto  
Upgrade weitere Arbeitsplatzlizenz(en) 58,00 Euro/Netto  
     

Wir würden diesen Betrag bzw. Beträge über zwei Jahrestranchen abrechnen, um die Belastungen für Ihren Jahresetat so gering wie möglich zu halten. Die zum Teil über 10 Jahre alten Softwarepflegeverträge werden diesbezüglich ebenso überarbeitet. Wir haben uns bei der Neugestaltung des Softwarepflegevertrages an das aktuelle Vertragsmuster der Industrie- und Handelskammer angelehnt. 

 

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Hubert Kopold
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