Wichtige Informationen zur Abrechnungssoftware
VerAPro

Sehr geehrte Kunden,

zunächst dürfen wir Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass es nach über 10 Jahren eine überarbeitete Programmversion von VerAPro gibt. Wir konnten hier wesentliche neue Sicherheitsmerkmale wie z.B. die Verschlüsselung der Datenbank zum einen und die tiefere Verschlüsselung von personenbezogenen Daten in den Datentabellen zum anderen umsetzen. Ebenso überarbeitet wurde das Programmlayout, dass sich nun in einem modernen dark-grey-Design darstellt. Wir haben für unsere Bestandskunden ein durchaus attraktives Angebot für den Umstieg auf die neue Programmversion vorbereitet.

Im Rahmen der bestehenden Wartungsverträge belaufen sich die Upgradekosten für die neue Programmversion auf 189,00 Euro/Netto. Wir würden diesen Betrag über zwei Jahrestranchen abrechnen, um die Belastungen für Ihren Jahresetat so gering wie möglich zu halten. In diesem Kontext werden wir auch die über 10 Jahre alten Wartungsverträge auf den aktuellen Stand bringen.

Weniger erfreulich ist der Umstand, dass wir die Programmversion zum aktuellen Zeitpunkt nicht freigeben können, da uns wichtige Informationen zur geplanten Neufassung der Sportförderrichtlinien immer noch nicht vorliegen. Die ursprünglich angedachten Änderungen des ersten Richtlinienentwurfs wurden weitgehend verworfen. Im Raum steht allerdings eine Änderung bzw. besondere Gewichtung von schwerbehinderten Vereinsmitgliedern. Wir haben die Verantwortlichen im Innenministerium in den vergangenen Tagen eindringlich gebeten, uns entsprechende Informationen zukommen zu lassen, da ansonsten die notwendigen Anpassungen in der VerAPro-Software nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang wurden wir von einer Neuerung überrascht, die das Ministerium aus uns unerfindlichen Gründen bislang nicht an die Kreisverwaltungsbehörden kommuniziert hat. Es handelt sich hier um die digitale Beantragung der Vereinspauschale für die Vereine über eine Onlineplattform im Rahmen des Digitalisierungspaktes. Nach uns vorliegenden Informationen soll es ab der kommenden Abrechnungsperiode für die Vereine möglich sein, den Antrag digital zu stellen. Dieser Antrag wird an die Kreisverwaltungsbehörden in PDF-Form weitergeleitet. Neben diesem sog. "visuellen Antrag" erhält die KVB auch eine elektronische Schnittstellendatei in Form einer XML-Datei mit den entsprechenden Antragsdaten. Die genaue Verfahrensweise konnte uns bislang noch nicht mitgeteilt werden, wir hoffen hier baldmöglichst um tiefere Einblicke und werden Sie ggf. nochmals gesondert zu diesem Thema informieren.

Leider hat das Ministerium versäumt, uns frühzeitig in diese Neuerung einzubeziehen, sodass wir aktuell die elektronische Datei noch nicht in VerAPro verarbeiten können. Wir werden das aber selbstverständlich umgehend in die Wege leiten, sobald uns auch hier die entsprechenden Informationen und Dateien vorliegen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Die oben angesprochene digitale Beantragung der Vereinspauschale wurde seitens des Innenministeriums ins Leben gerufen und ist nicht zu verwechseln mit den Bestrebungen des Bayerischen Landessportverbandes, der sein Onlineangebot für die Mitgliedsvereine ebenfalls ausbauen und ein Onlinebeantragungsverfahren aufbauen möchte. Derzeit kann dort allerdings nur der Antrag online ausgefüllt und in Form einer PDF-Datei ausgedruckt werden. Elektronische Daten - wie nunmehr durch die Variante des Innenministeriums - stehen dort aktuell nicht zur Verfügung und sind in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten. Die uns mitgeteilte Roadmap für die Umsetzung beim Bayerischen Landessportverband ist nicht vor 2024.

Wir werden uns daher in einem ersten Schritt für die Abrechnung 2023 darum bemühen, schnellstmöglich die Integration der digitalen Schnittstelle - wenn sie denn möglich ist -  vorzubereiten, um die Antragsbearbeitung für Sie als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin hoffentlich einfacher und effektiver machen zu können.

Wir bedauern sehr, dass die Kommunikation mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus unerfindlichen Gründen nahezu zum Erliegen gekommen ist und notwendige Informationen uns derart spät und erst auf wiederholter Nachfrage erreichen. Völlig unverständlich für uns ist die Tatsache, dass das Ministerium die insbesondere für die Vereine so lange geforderte und gewünschte Onlinebeantragung nicht kommuniziert hat. Ebenso für viele vermutlich unbemerkt hat das Innenministerium in den vergangenen Tagen zumindest die Erklärung der Lizenzinhaber für 2023 veröffentlicht.

Auf ein äußerst arbeitsreiches Jahr folgen also weitere spannende Wochen.

In diesem Sinne darf ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Kolleginnen und Kollegen ruhige und besinnliche Festtage und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Ich möchte mich für das entgegengebrachte Vertrauen ebenso wie für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten bedanken.

Auch in diesem Jahr verzichten wir auf den Versand von Weihnachtspräsenten und unterstützen mit zweckgebundenen Spenden den Hospizverein Neuburg-Schrobenhausen e.V. und die Tafel Neuburg e.V.. Wir hoffen, mit unseren diesjährigen Spenden, zu der Sie als unsere Kunden und Geschäftspartner einen wertvollen Beitrag geleistet haben, in Ihrem Sinne zu handeln.

 

HKSoftware
Hubert Kopold
Rosenstraße 105
86633 Neuburg a.d. Donau

Tel. +49 (0)1803 700 701 (gebührenpflichtig)
Mobil: +49 (0)172 999 08 03
service@hksoftware.de
http://www.hksoftware.de